Widerspruchsfrist gegen den geplanten Saturnbau abgelaufen! Die ursprünglich geplante
Auslegung ab dem Donnerstag 4. Mai bis Donnerstag den 18. Mai In der Auslegung gem. § 3(3)
BauGB
hatte jeder Bürger / jede Bürgerin die Möglichkeit persönlich Widerspruch
gegen das geplante Bauvorhaben Saturn Hansa an der 2. öffentliche Auslegung gem. § 3(3) BauGB - Stadtanzeiger vom 26. April 06 2. öffentliche Auslegung gem. § 3(3) BauGB - Stadtanzeiger vom 10. Mai 06 Verkehrsgutachten Mai 2006 (Gesamtgutachten 5.326 KB) Gesamtgutachten! Nur für DSL Nutzer, ansonsten bitte die einzelnen Teile downloaden!
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Vor kurzem stand in der Kapellenstraße ein Gerät der Stadt Fürth zur Verkehrszählung (Freitag-Nachmittag den 5.5.06 bis Montag-Vormittag den 8.5.06). Das könnte bedeuten: 1) Es handelte sich um Zufall, und die Zählung hatte nichts mit Saturn Hansa zutun, oder 2) die
Simulation von Siemens
(extreme Verkehrsverschlechterung) konnte durch das neue Gutachten nicht
entkräftet werden, so dass Das neue Verkehrsgutachten liegt inzwischen vor, und in der Tat - die Zahlen finden sich im Gutachten wieder! |
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